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Erhöhung des Kilometergeldes bis 31.12.2010 verlängert

Durch eine Änderung der Reisegebührenvorschrift für Bundesbedienstete – RGV (BGBl I 2008/86) wurden die in § 10 Abs 3 RGV angeführten Sätze zum 1.7.2008 - vorerst bis 31.12.2009 befristet - wie folgt erhöht:
  • Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm³
    je Fahrkilometer von 0,119 Euro auf 0,14 Euro
  • Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm³
    je Fahrkilometer von 0,212 Euro auf 0,24 Euro
  • Personen- und Kombinationskraftwagen
    je Fahrkilometer von 0,376 Euro auf 0,42 Euro
Der in § 10 Abs 4 RGV angeführte Zuschlag für jede Person, deren Mitnahme dienstlich notwendig ist, wurde von 0,045 Euro auf 0,05 Euro erhöht.

Die erhöhten Sätze gelten infolge einer Verlängerung der Befristung (Art 5 Z 9 BGBl I 2009/153) bis 31.12.2010. Ab 1.1.2011 gelten - vorbehaltlich einer noch zu beschließenden weiteren Verlängerung dieser Regelung - wieder die bis 30.6.2008 geltenden Sätze.

Alexander Schmidt
1.1.2010

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