Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind Personen, die nach einem eigenen
Zertifizierungsverfahren in die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte geführte
Gerichtssachverständigenliste www.sdgliste.gv.at eingetragen werden.
Dabei handelt es sich um eine
Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), die eine
Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur
höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige verwendet werden. Nähere Informationen über das
Zertifizierungsverfahren erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen
Landesverband.
Um eine
faire und transparente Abwicklung der Prüfung zu gewährleisten und den Bewerberinnen und Bewerbern eine
effiziente Vorbereitung auf die Prüfung durch die
Zertifizierungskommission zu ermöglichen, haben Fachprüfer der Zertifizierungskommissionen nach §§ 4, 4a SDG unter Einbeziehung weiterer Fachleute in Zusammenarbeit mit einem Berufsjuristen
Prüfungsstandards geschaffen, die einen
Überblick über die erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten und über die
Prüfungsmodalitäten geben. Eine
bundesweite Vereinheitlichung dieser Prüfungsstandards ist im Aufbau. Die folgende Liste enthält die bereits bestehenden
bundesweit akkordierten Standards. Weitere derzeit noch nicht akkordierte Prüfungsstandards finden Sie auf der Seite des
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland.